Arbeitsrahmen & Mandatslogik
Wie ein Mandat zustande kommt
Ein Mandat kommt zustande, wenn eine Organisation eine externe Einordnung für eine konkrete unternehmerische Entscheidung benötigt.
Voraussetzung ist ein klar benannter Auftrag, eine benannte Rolle auf Auftraggeberseite sowie ein definierter Entscheidungsrahmen.
Was ich tue – und was nicht
Ich übernehme:
- Einordnung komplexer Sachverhalte
- Klärung von Rollen, Zuständigkeiten und Entscheidungslogiken
- Vorbereitung belastbarer Entscheidungsgrundlagen
Ich übernehme nicht:
- operative Umsetzung
- Entscheidungsfindung
- Moderation persönlicher oder informeller Konflikt
Wie Entscheidungen vorbereitet werden
Entscheidungen werden nicht vorgegeben, sondern strukturell vorbereitet.
Meine Aufgabe ist es, relevante Aspekte sichtbar zu machen, Zusammenhänge einzuordnen und Entscheidungsoptionen klar zu benennen.
Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber.
Wann ein Mandat endet
Ein Mandat endet, wenn der vereinbarte Entscheidungs- oder Klärungsrahmen abgeschlossen ist.
Es gibt keine offenen Begleitungen, keine dauerhafte Verfügbarkeit und keine informelle Weiterführung außerhalb des vereinbarten Rahmens.
Keine Schulungen – ausschließlich unternehmensbezogene Beratungsmandate.
